Bestattungsformen
Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung. Lebenspartner (ohne amtliche Eheschließung) haben gesetzlich kein Entscheidungsrecht. Hier ist eine schriftliche Willenserklärung zu empfehlen.
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. Die heimischen Friedhöfe bieten unterschiedliche und auch pflegefreie Grabarten an. Wir informieren Sie hierzu umfassend hinsichtlich der unterschiedlichen Bedingungen, Ruhefristen und Gebühren.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des Verstorbenen ist. Dazu sollte eine persönliche Erklärung vorliegen, die etwa folgenden Inhalt haben kann:
Ich bestimme hiermit nach meinem Tode feuerbestattet zu werden.
Meine Asche soll auf dem Friedhof Musterhausen beigesetzt werden.
Datum, Unterschrift des Verfügenden
Naturbestattung
Unter Naturbestattung ist eine Beisetzung in der freien Natur zu verstehen. Beispielhaft seien hier der Bestattungswald Haiger oder der Friedwald in Herborn-Hirschberg als regionale Möglichkeiten genannt.
Voraussetzung für alle Naturbestattungen ist eine Einäscherung im Krematorium. Sollten Sie sich für diese Form der Bestattung interessieren, beraten wir Sie gerne.
Anonyme Bestattung
In den letzten Jahren ist eine Zunahme der anonymen Bestattungen festzustellen. Anonym bedeutet: Bestattung des Sarges oder der Urne auf einer große Rasenfläche ohne Kennzeichnung des Grabes. Oft wird diese Entscheidung aufgrund der Sorge um die Sicherstellung einer späteren Grabpflege getroffen. Die Trauerbewältigung kann jedoch nach einer anonymen Bestattung in vielen Fällen wesentlich schwieriger und problematischer werden, weil die Grabstätte als Beziehungspunkt fehlt. Sprechen Sie uns daher auf pflegefreie Grabarten (Wiesengräber; Memoriam-Gräber) sowohl für Särge als auch Urnen an.
Seebestattung
Menschen, die sich dem Meer verbunden fühlen, können ihre Asche auch seebestatten lassen. Hierzu ist allerdings der ausdrücklich schriftliche Wunsch des Verstorbenen erforderlich.